[[00-Start|← Zurück zum Projektstart]] · [[01-Anforderungen]] · [[05-Kostenmodell-Umlage]] # Coole Senioren – Förderung & Recht > ⚠️ **Projektentscheidung (Nutzervorgabe, 15.07.2026):** Förderfähigkeit wird in diesem Projekt **grundsätzlich nicht berücksichtigt** – unabhängig vom Rechercheergebnis unten. Begründung: Förderfähigkeit ist **weder planbar noch kalkulierbar** und kann jederzeit durch Regierungsmaßnahmen (Änderung von Förderrichtlinien, Antragssperren, Budgetkürzungen) geändert werden. Eine belastbare Investitions- und Umlageplanung kann sich darauf nicht stützen. Die Recherche unten bleibt als Hintergrunddokumentation erhalten, wird aber **nicht mehr aktiv weiterverfolgt** (kein offener Punkt, kein geplantes Update durch einen Energieeffizienz-Experten). Vertiefende Recherche zu Fördermöglichkeiten (BEG/KfW, Pflegekassen, Länder), durchgeführt bevor obige Grundsatzentscheidung getroffen wurde. ## Rechercheergebnis (Hintergrund, nicht mehr handlungsrelevant): Förderfähigkeit unwahrscheinlich Die Recherche liefert zwei Befunde, die die bisherige Annahme einer Förderquote von 30–70 % (siehe [[05-Kostenmodell-Umlage]]) **deutlich abschwächen**: 1. **Primäres Heizsystem erforderlich:** Die BEG-Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen (Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion) setzt voraus, dass das Gerät das **primäre Heizsystem des Gebäudes** ist und **nachweislich den überwiegenden Wärmebedarf** deckt. Eine Ergänzung zur bestehenden Zentralheizung reicht ausdrücklich **nicht** aus. [1][2] Das Projekt „Coole Senioren" ist jedoch genau so konzipiert: Die Klimaanlage dient primär der Kühlung, die Heizfunktion ist nur ergänzender Zusatznutzen in der Übergangszeit (siehe [[06-Zusatznutzen-Heizen]]) – die bestehende Zentralheizung bleibt Hauptwärmequelle. **Nach diesem Kriterium ist die geplante Maßnahme aller Voraussicht nach nicht BEG-förderfähig.** 2. **Gebäudeklassifizierung:** Alten- und Pflegeheime zählen nach § 3 Abs. 1 Nr. 33 GEG als **Wohngebäude**, nicht als Nichtwohngebäude. Die separate BEG-Nichtwohngebäude-Förderung (15 % pauschal für Klimaanlagen, 30 % für Wärmepumpen in Büro-/Gewerbebauten) greift damit für die Bewohnerzimmer **nicht**; allenfalls einzelne, gesondert nach DIN V 18599-10 klassifizierte Bereiche (Untersuchungsräume, Flure) könnten anteilig als Nichtwohngebäude gelten – für dieses Projekt (reine Zimmerausstattung) nicht relevant. [1] **Historische Einschätzung (vor Grundsatzentscheidung):** Vor einer möglichen Kalkulation mit Förderquote wäre ein BEG-Energieeffizienz-Experte nötig gewesen, um die konkrete Förderfähigkeit zu prüfen. Diese Prüfung wird nicht mehr verfolgt, siehe Projektentscheidung oben. ## Zeitkritischer Punkt: Aktuelle Antragssperre Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 15.07.2026) gilt eine **Übergangsphase vom 9. bis 20. Juli 2026**, in der bei KfW und BAFA **keine neuen Förderbestätigungen/Anträge** erstellt werden können. Ab **21. Juli 2026** gelten neue Förderkonditionen: [3][4] - Grundförderung Heizungstausch (Wohngebäude) bleibt bei **30 % der förderfähigen Kosten** - Maximaler Förderbetrag sinkt ab Februar 2027 schrittweise (alle 6 Monate um 750 €, erste Wohneinheit) - Deadline für Anträge nach alten Konditionen war der 20.07.2026, 20 Uhr (bereits verstrichen bzw. nur mit vorheriger Bestätigung nutzbar) **Einordnung:** Die zuvor in [[05-Kostenmodell-Umlage]] als „konservative Annahme" angesetzten 30 % Förderquote entsprechen zufällig recht genau der ab 21.07.2026 geltenden neuen Grundförderung – **falls** die grundsätzliche Förderfähigkeit (siehe oben) überhaupt gegeben wäre. Die als „Bestfall" behandelten 70 % sind an Zusatzboni gebunden, die an selbstnutzende Privatpersonen beim Austausch fossiler Heizungen geknüpft sind – für einen institutionellen Pflegeheim-Betreiber nicht einschlägig. ## Technische Fördervoraussetzungen (falls Förderfähigkeit doch gegeben wäre) - SCOP ≥ 3,5 (saisonale Heizeffizienz) - Installation durch F-Gase-zertifizierten Fachbetrieb (ohnehin in [[03-Installation]] vorgesehen) - **Gerät muss auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen** – schränkt die in [[01-Anforderungen]] angenommene „freie Herstellerwahl" ein, falls eine Förderung angestrebt wird - Einbindung eines BEG-Energieeffizienz-Experten (Ausnahme: Geräte von der BAFA-Liste können teils ohne Experten beantragt werden) [2] ## Pflegekassen-Zuschuss – definitiv ausgeschlossen Der Wohnumfeldverbesserungs-Zuschuss der Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 € je Maßnahme) gilt laut Gesetzestext **ausdrücklich nicht** für Bewohner in vollstationärer Pflege – die Vorschrift ist an die häusliche Pflegesituation gebunden. [5] Diese Förderquelle entfällt für „Coole Senioren" vollständig. ## Länderförderprogramme – offener Punkt Landesspezifische Förderprogramme für Hitzeschutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen konnten ohne Kenntnis des konkreten Bundeslandes nicht recherchiert werden. Wird nicht weiterverfolgt (siehe Projektentscheidung oben) – kein offener Punkt mehr. ## Zusammenfassung für die Kalkulation | Förderquelle | Status | |---|---| | BEG/KfW Heizungsförderung (Wohngebäude) | Fraglich – Kriterium „primäres Heizsystem" vermutlich nicht erfüllt; formale Prüfung durch Energieeffizienz-Experten empfohlen | | BEG Nichtwohngebäude-Förderung | Nicht einschlägig (Pflegeheim = Wohngebäude nach GEG) | | Pflegekassen-Zuschuss (§ 40 SGB XI) | Ausgeschlossen für vollstationäre Pflege | | Länderprogramme | Offen – Bundesland unbekannt | **Grundlage für [[05-Kostenmodell-Umlage]]:** Ausschließlich Eigenfinanzierung ohne Förderung – Projektentscheidung, unabhängig vom Rechercheergebnis (siehe Hinweis oben). --- ## Quellen | # | Titel | URL | Abgerufen am | |---|---|---|---| | 1 | BEG-Förderung für Nichtwohngebäude, Pflegeheime als Wohngebäude nach GEG §3 | [Öko-Zentrum NRW – Bundesförderung für effiziente Gebäude](https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg/) | 15.07.2026 | | 2 | Klimaanlage-Förderung 2026: KfW-Zuschuss für Luft-Luft-Wärmepumpen, Voraussetzung primäres Heizsystem | [FörderNewz](https://foerdernewz.de/blog/heizungsfoerderung-klimaanlage-kfw) | 15.07.2026 | | 3 | Kurzfristiger Förderstopp BEG ab 21. Juli, Übergangsphase 9.-20.07.2026 | [si-shk.de](https://www.si-shk.de/kurzfristiger-foerderstopp-ab-21-juli-dann-weniger-heizungsfoerderung-249117/) | 15.07.2026 | | 4 | Neue KfW-Förderung ab 21. Juli 2026, Grundförderung 30% | [presseradar.de](https://www.presseradar.de/2026/07/14/neue-kfw-frderung-ab-21-juli-2026/) | 15.07.2026 | | 5 | § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Ausschluss vollstationäre Pflege) | [sozialgesetzbuch-sgb.de](https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html) | 15.07.2026 | --- **Status:** Abgeschlossen (Hintergrunddokumentation, nicht mehr handlungsrelevant) **Version:** 1.2 **Letzte Aktualisierung:** 15.07.2026 18:45 Uhr ### Änderungshistorie | Version | Datum | Uhrzeit | Änderung | |---|---|---|---| | 1.0 | 15.07.2026 | 11:41 | Erstfassung – BEG/KfW-Förderfähigkeit kritisch geprüft (primäres Heizsystem-Kriterium vermutlich nicht erfüllt), aktuelle Antragssperre bis 21.07.2026, Pflegekassen-Zuschuss ausgeschlossen, Länderprogramme offen | | 1.1 | 15.07.2026 | 18:15 | Verweise auf „Modell B" entfernt, da der Modellvergleich in [[05-Kostenmodell-Umlage]] auf Nutzerwunsch gelöscht wurde (Vergleich mit/ohne Förderung machte das Konzept unübersichtlich). Diese Note bleibt als Hintergrundrecherche zur (nicht verfolgten) Förderoption bestehen | | 1.2 | 15.07.2026 | 18:45 | **Grundsatzentscheidung (Nutzervorgabe):** Förderfähigkeit wird projektweit nicht mehr berücksichtigt, da nicht planbar/kalkulierbar und jederzeit durch Regierungsmaßnahmen änderbar. Note als reine Hintergrunddokumentation gekennzeichnet, Status auf „Abgeschlossen" gesetzt; Empfehlungen zu weiterer Prüfung (Energieeffizienz-Experte, Bundesland benennen) entfernt, da nicht mehr verfolgt | --- [[00-Start|← Zurück zum Projektstart]] | [[Impressum|Impressum]] | [[Datenschutzerklärung|Datenschutz]]