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# Coole Senioren – Zusatznutzen Heizen (Wärmepumpenfunktion)
Prüfung, ob und wie die Wärmepumpenfunktion der geplanten Split-Klimaanlagen ([[01-Anforderungen]]) außerhalb der regulären Heizperiode einen Zusatznutzen bietet.
## Heizperiode – rechtlicher Rahmen
- **Übliche Heizperiode:** 1. Oktober bis 30. April (gesetzlich nicht fest definiert, aber durch Rechtsprechung etabliert und in vielen Verträgen so übernommen). [1]
- **Pflicht während der Heizperiode:** Tagsüber mind. 20 °C, nachts mind. 18 °C in der Wohnung/im Zimmer sicherzustellen. [1]
- **Außerhalb der Heizperiode:** Bewohner haben dennoch Anspruch auf funktionierende Heizung, wenn die Tagestemperatur unter 16 °C fällt. [1] Genau hier liegt eine Versorgungslücke, die die Klimaanlage schließen kann, ohne dass die zentrale Heizungsanlage für einzelne kühle Tage im Sommerhalbjahr angefahren werden muss.
## Effizienz der Wärmepumpenfunktion in der Übergangszeit
Die Übergangsmonate (Oktober, November, März, April) mit Außentemperaturen von 5–15 °C sind genau der Bereich, in dem Luft-Luft-Wärmepumpen (= Split-Klimaanlagen im Heizbetrieb) am effizientesten arbeiten: [2]
| Außentemperatur | COP (Wärmeleistung je kWh Strom) |
|---|---|
| ca. 15 °C | 5 – 6 |
| ca. 10 °C | 4 – 5 |
| unter ca. 5 °C | sinkende Effizienz, zweite Wärmequelle empfohlen |
Zum Vergleich: Eine Split-Klimaanlage heizt damit in der Übergangszeit etwa **4- bis 5-mal effizienter** als ein Gaskessel oder ein Elektroheizer (COP ≈ 1). [2]
## Zusatznutzen für das Projekt „Coole Senioren"
1. **Abdeckung der Übergangszeit:** An kühlen Tagen außerhalb der offiziellen Heizperiode (z. B. Mai, September) kann die Klimaanlage punktuell und raumgenau heizen, statt die zentrale Heizungsanlage für das ganze Haus ineffizient im Teillastbetrieb hochzufahren.
2. **Energieeffizienz:** Aufgrund des hohen COP in diesem Temperaturbereich ist der Stromverbrauch für diese Zusatzheizfunktion vergleichsweise gering – deutlich günstiger als ein Betrieb der zentralen Heizungsanlage nur für wenige Grad Temperaturdifferenz.
3. **Individueller Komfort:** Jeder Bewohner kann sein Zimmer unabhängig von der zentralen Heizungssteuerung temperieren – relevant, da das Wärmebedürfnis bei älteren Menschen individuell stark schwankt.
4. **Keine Ersatzheizung im Winter:** Bei Frosttemperaturen (unter ca. 5 °C) sinkt die Effizienz spürbar; die Klimaanlage ersetzt **nicht** die reguläre Heizungsanlage im eigentlichen Winter, sondern ergänzt sie ausschließlich in der Übergangszeit. [2]
## Einordnung für die Kalkulation
Eine belastbare Bezifferung der Heizkosteneinsparung erfordert die tatsächlichen Verbrauchsdaten der bestehenden Heizungsanlage des Heims (Energieträger, Grundlast, Teillastverhalten) – diese liegen noch nicht vor. Der Zusatznutzen wird daher zunächst **qualitativ** dokumentiert und nicht in die Kostenkalkulation in [[04-Preiskalkulation]] / [[05-Kostenmodell-Umlage]] eingerechnet. Eine Verfeinerung ist möglich, sobald Verbrauchsdaten des Heims vorliegen.
## Offene Punkte
- [ ] Energieträger und Betriebsweise der bestehenden Zentralheizung des Heims ermitteln (für quantitative Einsparschätzung)
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## Quellen
| # | Titel | URL | Abgerufen am |
|---|---|---|---|
| 1 | Heizperiode: Wann beginnt diese meist? | [mietrecht.com](https://www.mietrecht.com/heizperiode/) | 15.07.2026 |
| 2 | Split-Klimaanlage als Übergangsheizung – GEG-Pflicht & Effizienz | [reduco.ai – Split-Klimaanlage Übergangsheizung 2026](https://reduco.ai/blog/heizung/split-klimaanlage-uebergangsheizung-geg) | 15.07.2026 |
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**Status:** In Bearbeitung
**Version:** 1.1
**Letzte Aktualisierung:** 15.07.2026 18:45 Uhr
### Änderungshistorie
| Version | Datum | Uhrzeit | Änderung |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 15.07.2026 | 10:40 | Erstfassung – Heizperiode-Rahmen, COP-Effizienz Übergangszeit, Zusatznutzen, Einordnung für Kalkulation |
| 1.1 | 15.07.2026 | 18:45 | Offener Punkt zur Förderfähigkeit entfernt (Grundsatzentscheidung, Nutzervorgabe): Förderung wird projektweit nicht mehr berücksichtigt, siehe [[07-Foerderung-Recht]] |
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